Große Hitze im Sommer kann eine starke Belastung für den Körper sein und das gilt besonders dann, wenn körperlich anstrengende Arbeit verrichtet werden muss.
In der Arbeitsstättenverordnung und anderen Vorschriften oder Gesetzen zum Arbeitsschutz ist daher geregelt, dass Arbeitnehmer Maßnahmen zum Schutz vor großer Hitze treffen müssen, um ihre Angestellten vor gesundheitlicher Gefährdung zu schützen. Hierzu gehört unter anderem, dass an Arbeitsstätten in Innenräumen ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius Maßnahmen zum Hitzeschutz erforderlich sind. Dazu können Unternehmen Lüftungsanlagen einsetzen, Ventilatoren am Arbeitsplatz aufstellen, für Verdunklung und Hitzeschutz an den Fenstern sorgen und weitere Vorkehrungen treffen. Eine vorangehende Gefährdungsbeurteilung ist in solchen Fällen übrigens nicht erforderlich, da es sich um eine temporäre Gefährdung durch hohe Temperaturen handelt und das schnelle Ergreifen und Umsetzen von Maßnahmen erforderlich ist.
Arbeitsschutz bei Hitze
für Arbeiten im Freien
Im Freien ist die Belastung bei hohen Temperaturen besonders groß, denn neben der Hitze spielen hier auch das UV-Licht und die Ozonbelastung eine Rolle bei den zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes. Arbeitsstätten im Freien sind häufig mit körperlicher Arbeit verbunden, weshalb ein Verlegen der Arbeitszeit in die frühen Morgenstunden oder den frühen Abend und die Einrichtung von ausreichend langen Pausen meistens sinnvoll sind. Zudem muss ein Arbeitgeber entsprechend der Arbeitsstättenverordnung sofern möglich für Schatten sorgen. Sinnvoll ist es auch, dass den Mitarbeitern Mittel zum Sonnenschutz in Form von Kopfbedeckungen, Sonnencreme und Sonnenbrillen mit UV-Filter ausgehändigt wird. Diese dienen dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit. Liegen die Temperaturen im Schatten bei mehr als 25 Grad Celsius ist ein Arbeitgeber verpflichtet, seine Angestellten über die Gefahren zu informieren und sich regelmäßig nach deren Befinden zu erkundigen. Außerdem muss gemäß der Arbeitsstättenverordnung in solchen Fällen eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, um langfristig Maßnahmen zum Schutz vor Hitze bei Arbeiten im Freien zu treffen. Ein Recht auf Hitzefrei haben Arbeitnehmer übrigens auch bei extrem hohen Temperaturen von mehr als 35 Grad nicht. Bei einer solchen Hitzearbeit kommt dem Arbeitgeber jedoch eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern zu.
Die Rolle von Betriebsrat und Personalrat für den Arbeitsschutz bei Hitze
Maßnahmen zum Schutz vor großer Hitze am Arbeitsplatz nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung haben Arbeitgeber dem Betriebsrat vorzulegen. Dieser hat ein Mitbestimmungsrecht. Werden Maßnahmen zum Schutz vor Hitze nach einer erfolgten Gefährdungsbeurteilung beschlossen und umgesetzt, kann unter Umständen auch der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht haben. In jedem Fall ist die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Personalrat oder Betriebsrat ratsam, um die besten Maßnahmen zum Schutz der eigenen Mitarbeiter vor Hitze zu finden und erfolgreich umzusetzen.
Schutzkleidung und Arbeitskleidung bei Hitze?
Sofern eine bestimmte Tätigkeit das Tragen von Schutzkleidung erforderlich macht, sind Arbeitnehmer auch bei hohen Temperaturen nicht von dieser Pflicht befreit. Schließlich dient die besondere Schutzausrüstung der Sicherheit der Mitarbeiter und soll vor Gefahren am Arbeitsplatz schützen. In allen Berufen, in denen keine Schutzkleidung erforderlich ist, können Arbeitgeber bei hohen Temperaturen einen sonst geltenden Dresscode aussetzen und dadurch für eine Entlastung der Mitarbeiter sorgen. Wichtig ist zudem, dass durchgeschwitzte Kleidung nach dem Tragen gründlich gereinigt wird, um die Funktionalität der Kleidung zu erhalten und den Tragekomfort zu steigern. Diese Reinigung bieten wir Unternehmen aller Branchen in unserem Textilservice an. Dazu holen wir die Schmutzwäsche direkt in den mit uns zusammenarbeitenden Unternehmen ab und bringen sie in eine unserer Großwäschereien. Mit hohen Standards in Sachen Hygiene und Nachhaltigkeit reinigen wir Arbeitskleidung jeder Art und spezielle Schutzkleidung der unterschiedlichsten Branchen. Außerdem stellen wir über unseren Mietservice Berufsbekleidung für das Handwerk, die Industrie, Gastronomie, Medizin, Pflege und weitere Branchen zur Miete zur Verfügung.
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