In einem Unternehmen haben die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter oberste Priorität, schließlich sind sie das wichtigste Kapital einer Firma.
Welche Rolle die Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitssicherheit spielt und was sonst noch wissenswert ist, das fasst dieser Artikel zusammen.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Der Begriff Gefährdungsbeurteilung beschreibt bereits sehr gut, worum es sich dabei handelt, nämlich eine Beurteilung der möglichen Gefährdungslage. Das bezieht sich auf alle Arbeitsstätten von sämtlichen Mitarbeitern eines Unternehmens. Durch eine ausführliche Erfassung der Gegebenheiten und eine Bewertung der Lage sollen mögliche Gefährdungen vorausschauend erkannt werden. Auf diese Weise soll das Abstellen von potenziellen Gefährdungen vor Auftreten einer konkreten Gesundheitsgefahr möglich werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist daher die Grundlage für einen effektiven und bedarfsgerechten Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Das Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung ist durch das Arbeitsschutzgesetz, kurz ArbSchG, aus dem Jahr 1996 geregelt. Dieses verpflichtet Arbeitgeber zum Ergreifen notwendiger Maßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Entsprechende Maßnahmen lassen sich jedoch erst aus einer professionellen Gefährdungsbeurteilung ableiten. Diese muss selbstverständlich nicht vom Unternehmen selbst durchgeführt werden, sondern kann auch an externe Dienstleister abgetreten werden. Sie interessieren sich allgemein für die Inhalte und Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz? Dann werfen Sie einen Blick in diese Übersicht mit Wissenswertem zum Arbeitsschutz.
Folgende Kriterien sollten bei einer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden:
- Die Arbeitsplatzgestaltung
- Die vorhandenen Arbeitsmittel (z.B. Maschinen und Werkzeuge)
- Angewandte Arbeitsprozesse
- Verwendete Gefahrenstoffe
- Anweisungen und Unterweisungen des Personals
- Mögliche psychische Belastung
Zwei Punkte geraten bei einer Beurteilung der möglichen Gefährdung am Arbeitsplatz schnell in Vergessenheit. Einerseits ist das die Arbeitsschutzunterweisung, welche Mitarbeiter auf korrektes Verhalten am Arbeitsplatz und während ihrer Tätigkeit hinweist. Dadurch lassen sich viele Gefahren deutlich reduzieren, weshalb regelmäßige Unterweisungen sinnvoll sind. Andererseits wird häufig der Aspekt der möglichen psychischen Belastung nicht ausreichend erfasst. Psychische Belastungsfaktoren können ein zu geringes oder zu hohes Arbeitspensum, das kollegiale Miteinander und die Aufgabengestaltung sein. Sie sollten bei einer Beurteilung von potenziellen Gefährdungen nicht vernachlässigt werden. Seit dem Jahr 2013 sind sie verpflichtender Bestandteil einer Gefährdungsbeurteilung durch Arbeitgeber.
Tipps zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
Einen vorgegebenen Ablauf zum Beurteilen von Gefährdungen gibt es nicht, denn dieser sollte immer an die unternehmensinternen Gegebenheiten und Besonderheiten angepasst werden. Als grober Ablauf haben sich jedoch die nachfolgend kurz aufgeführten Schritte in vielen Fällen bewährt.
- Gründliche Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung
- Ermittlung aller Gefährdungen
- Beurteilung der Gefährdungslage
- Erarbeiten von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Durchführung der erarbeiteten Maßnahmen zum Arbeitsschutz
- Überwachung und Dokumentation
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