Das STOP Prinzip ist eine Rangfolge der durch einen Arbeitgeber zu ergreifenden Schutzmaßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes. Wie sieht diese Rangfolge aus und was ist dabei zu beachten?
Was ist das STOP Prinzip?
Mit dem so genannten STOP Prinzip wird die Rangfolge von Schutzmaßnahmen beschrieben, welche Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes für ihre Mitarbeitenden festlegen und ergreifen. Bevor dieses STOP Prinzip angewandt werden kann, muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Dabei werden mögliche Gefahren im Arbeitsumfeld erkannt und nach ihrem Risiko bewertet. Zudem wird ein Schutzziel definiert. Anschließend müssen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren getroffen werden. Dabei wird das STOP Prinzip angewandt. Es besteht aus folgenden vier Aspekten:
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S - Substitution
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T - technische Schutzmaßnahmen
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O - organisatorische Schutzmaßnahmen
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P - persönliche Schutzmaßnahmen
Neben den im Rahmen des STOP Prinzips ergriffenen Maßnahmen für die Steigerung der Sicherheit am Arbeitsplatz greifen selbstverständlich auch weitere Schutzmaßnahmen wie die allgemeinen Regeln des Arbeitsschutzes in Deutschland. Hierzu gehört beispielsweise die Sicherstellung der Hygiene durch ein Hygienekonzept. Außerdem können die verschiedenen Maßnahmen des STOP Prinzips nicht nur separat angewandt, sondern auch miteinander kombiniert werden, sofern dies für die Erreichung des definierten Schutzziels erforderlich ist.
Die Substitution
Mit Substitution ist gemeint, dass anfangs geprüft wird, ob der gefährdende Aspekt am Arbeitsplatz ersetzt werden kann und dadurch keine potenzielle Gefahr mehr darstellt. Werden in einem Unternehmen beispielsweise Propangasflaschen eingesetzt, muss im Rahmen der Substitution geprüft werden, ob es hierzu eine Alternative ohne Gefährdungspotenzial für Mitarbeitende oder Umwelt gibt. Beim STOP Prinzip wird immer zunächst die Substitution geprüft, da es sich hierbei um die ranghöchste der vier Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden handelt. Eine Beschreibung der Prüfung von Möglichkeiten zur Substitution findet sich in der TRGS 600. In der TRGS sind die technischen Regeln für Gefahrstoffe zusammengefasst.
Technische Maßnahmen
Kann eine Gefährdung nicht durch Substitution aufgehoben werden, erfolgt im nächsten Schritt die Prüfung, ob technische Maßnahmen den Zweck des Schutzes von Angestellten und Umwelt erfüllen. Innerhalb der möglichen technischen Maßnahmen liegt eine weitere Rangfolge vor. Zunächst sollte bewertet werden, ob geschlossene Systeme die Gefährdung beispielsweise durch Gefahrstoffe wie entstehende Gase reduzieren. Anschließend können Absaugungen an der Entstehungs- oder Austrittsstelle ins Auge gefasst werden. Als letzte Maßnahme kann die Funktion einer Raumbelüftung geprüft werden. Möglich ist auch eine Kombination mehrerer Maßnahmen.
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Ist auch durch technische Maßnahmen die Sicherheit nicht zu gewährleisten, erfolgt der nächste Schritt nach dem STOP Prinzip, nämlich die Prüfung organisatorischer Maßnahmen. Einige Beispiele für organisatorische Maßnahmen sind das Festlegen von Wartungsplänen, die Arbeitszeitregelung und die Minimierung von wechselseitigen Belastungen. Auch das Erstellen von Betriebsanweisungen und die Durchführung von Unterweisungen in der Belegschaft sind Teil der organisatorischen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, welche in einem Unternehmen umgesetzt werden können.
Persönliche Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden
Persönliche Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitssicherheit stellen den letzten Punkt des STOP Prinzips dar und werden erst dann ergriffen, wenn Substitution, technische und organisatorische Maßnahmen das definierte Schutzziel nicht erreichen. Sie umfassen auch das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung, kurz PSA. Sie sind immer dann zu ergreifen, wenn die Gefährdung am Arbeitsplatz nicht durch ranghöhere Schutzmaßnahmen gewährleistet werden kann. Für die Bereitstellung von Schutzkleidung und weiterer Schutzausrüstung ist der Arbeitgeber zuständig. Darüber hinaus gibt es ergänzende Vorschriften zur Arbeitskleidung. Im Hinblick auf Schutzkleidung ist zu berücksichtigen, dass deren Schutzfunktion nur bei korrekter Reinigung dauerhaft erhalten bleibt. Daher empfiehlt es sich als Maßnahme des Arbeitsschutzes, dass Arbeitgeber die Reinigung von Schutzkleidung übernehmen und hiermit eine erfahrene Wäscherei wie unser Team von bardusch beauftragen. Durch den Einsatz moderner Geräte und Reinigungsverfahren stellen wir sicher, dass die Schutzfunktion von Arbeitskleidung und der persönlichen Schutzausrüstung Ihrer Mitarbeitenden in vollem Umfang erhalten bleibt. Gleichzeitig legen wir Wert auf ein umweltfreundliches Reinigungsverfahren und individuelle Serviceleistungen ganz nach Ihrem konkreten Bedarf. Im Rahmen der Textilreinigung an unseren verschiedenen Standorten in Deutschland bieten wir außerdem Arbeitskleidung zur Miete für zahlreiche Branchen an.
FAQs zum STOP Prinzip
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Das Ziel der Schutzmaßnahmen ist die Vermeidung von Gefahren und der Schutz von Mitarbeitern. Die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen lautet: Substitution S, technischer Schutz T, organisatorische Maßnahmen O und Persönliche Schutzmaßnahmen P. Zuallererst versucht man die Gefährdung am Arbeitsplatz zu entfernen oder zu vermeiden (S). Falls dies nicht möglich ist, versucht man das Problem mit technischen Schutzmaßnahmen (T) anzugehen. Als dritter Schritt kommen organisatorische Maßnahmen (O) und als letzter Schritt personen- und verhaltensbezogene Maßnahmen (P) ins Spiel.
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Unter Beispiele für organisatorische Maßnahmen fallen die Erste Hilfe, Verhaltensregeln für Mitarbeiter, die Betriebsanweisung, Unterweisungen am Arbeitsplatz sowie die Gestaltung der Arbeitsplätze.
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In fast allen Unternehmen gibt es folgende Gefährdungsbeurteilungen:
- Die Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung, die nach dem Arbeitsschutzgesetz ArbSchG geregelt wird und Arbeitsplätze und Tätigkeiten auf mögliche Gefährdungen bewertet.
- Die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenverordnung ArbStättV, die Gefährdungen vor Ort beurteilt und mögliche Flucht- und Rettungswege auslegt.
- Die Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz MuSchG. Das MuSchG bewertet, wann eine Tätigkeit mögliche Gefahren für schwangere und stillende Frauen aufweist.
Darüber hinaus gibt es die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gemäß Arbeitsschutzgesetz, die Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf den Explosionsschutz, die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung und die Gefährdungsbeurteilung von Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung.
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Bei der Arbeit mit Gefahrstoffen sollte folgende Reigenfolge eingehalten werden:
- Prüfen, on ein Ersatzstoff gebraucht werden kann (S).
- Technische Schutzmaßnahmen, beispielsweise eine Raumbelüftung.
- Organisatorische Schutzmaßnahmen (O), wie etwa eine Unterweisung durch den Vorgesetzten.
- Personenbezogene Schutzmaßnahmen (P), das Tragen einer Schutzkleidung.
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Eine Gefährdung stellt keine akute Gefahr, sondern eine mögliche gesundheitliche Gefährdung dar. Die Gefährdungsbeurteilung weist daher lediglich auf mögliche Schäden hin - ohne bestimmtes Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit.
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Eine Betriebsanweisung beinhaltet mögliche Gefährdungen bei Nichtbeachtung der Anweisungen in einem bestimmten Anwendungsbereich. Des Weiteren gibt sie Ausschluss über Verhaltensregeln bei einem Unfall sowie Notrufnummern und erste Hilfe Anweisungen. Außerdem enthält eine Betriebsanweisung Hinweise für Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Störungen und je nach Branche, Richtlinien für eine Fachgerechte Entsorgung des Abfalls oder Instandhaltung der Maschinen.
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