Zusammen mit dem sozialen Arbeitsschutz gehört technischer Arbeitsschutz zu den zwei Säulen des Arbeitsschutzes in deutschen Betrieben. Was damit gemeint ist, das fassen unsere wissenswerte Informationen mit einer Übersicht über Gesetze, Verordnungen und Schwerpunkte zusammen.
Technischer Arbeitsschutz: Was ist das?
Unter den Oberbegriff Arbeitsschutz fallen zwei große Bereiche: sozialer und technischer Arbeitsschutz. Sie widmen sich unterschiedlichen Aspekten der Sicherheit an der Arbeitsstätte und sind klar voneinander abgegrenzt. Anders als der soziale Arbeitsschutz befasst sich technischer Arbeitsschutz damit, die von angewandter Technik ausgehenden Gefahren für Beschäftigte bei der Arbeit abzuwehren. Begriffe wie die Arbeitsstättenverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsschutz in Form von Schutzkleidung sind wichtige Themen, auf welche wir in unserer Übersicht zum Arbeitsschutz näher eingehen. Innerhalb eines Unternehmens ist die benannte Fachkraft für Arbeitssicherheit damit beauftragt, eine Gefährdungsbeurteilung mit einer Übersicht relevanter Punkte durchzuführen, geeignete Maßnahmen für die technische Arbeitssicherheit im Unternehmen zu erarbeiten und der Betriebsleitung vorzustellen. Dabei berücksichtigt sie auch die Vorgaben aus der Arbeitsstättenverordnung und dem Arbeitssicherheitsgesetz. Werden diese anschließend als Maßnahmen für den technischen Arbeitsschutz beschlossen, gehört zur Arbeit der Sifa zudem die Überprüfung der Einhaltung festgelegter Maßnahmen.
Übersicht der Gesetze und Regeln
beim technischen Arbeitsschutz
Der technische Arbeitsschutz wird von verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt, welche wir hier in einer kurzen Übersicht zusammenfassen. Gesetzliche Vorgaben werden durch das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz so wie das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz gemacht. Sie geben vor, welche Bedingungen bei der Arbeit für Angestellte zum Schutz ihrer Gesundheit und Unversehrtheit durch ein Unternehmen im Rahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden müssen. Zusätzlich gibt es eine Reihe relevanter Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung, Baustellenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung oder Lastenhandhabungsverordnung. In der Arbeitsstättenverordnung sind beispielsweise Mindeststandards für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit von Angestellten beim Betreiben oder Einrichten von Arbeitsstätten festgehalten. Die Arbeitsstättenverordnung gilt darüber hinaus auch auf Baustellen. Ergänzend zu den Verordnungen sind einige Regelungen für Betriebe zu berücksichtigen. Erwähnenswert sind hierbei die Unfallverhütungsvorschriften, welche von den Berufsgenossenschaften vorgegeben werden, technische Regeln für Gefahrstoffe, die VDE-Bestimmungen vom Verband Deutscher Elektrotechniker und die vom Deutschen Institut für Normierung definierten DIN-Normen. Ob sich Betriebe an Gesetze, Vorordnungen und Regeln halten und den technischen Arbeitsschutz korrekt umsetzen, wird einerseits vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt, andererseits jedoch auch von den Berufsgenossenschaften kontrolliert.
Schutzkleidung als Teil des technischen Arbeitsschutzes
Kommen Mitarbeiter an der Betriebsstätte oder in der Ausübung ihrer Arbeit mit Gefahrenquellen in Kontakt, dient eine professionelle Schutzkleidung der Steigerung des Arbeitsschutzes. Welche Schutzkleidung in einem Unternehmen verpflichtend ist, hängt stark von der ausgeübten Tätigkeit ab und variiert von Branche zu Branche. Typische Beispiele für solche Schutzkleidung sind Schürzen oder Schutzkittel, Schutzmasken und Schutzbrillen, Hauben und Handschuhe. Darüber hinaus gibt es in zahlreichen Branchen spezielle Berufsbekleidung. Während Schutzkleidung in der Regel vom Arbeitgeber für alle Beschäftigten gestellt wird, kann die Beschaffung von Berufsbekleidung auch den Mitarbeitern überlassen werden. Sie ist kein Teil des technischen Arbeitsschutzes.
So unterstützt unser Textilservice den Arbeitsschutz
Da die Bereitstellung und korrekte Verwendung von Schutzausrüstung ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes ist, leisten wir durch unseren professionellen bardusch Textilservice einen Beitrag zur Sicherheit der Beschäftigten bei ihrer Arbeit. Eine fachgerechte Reinigung von Arbeitskleidung jeder Art trägt dazu bei, dass die produktspezifische Schutzfunktion dauerhaft erhalten bleibt und nicht durch eine unzureichende oder falsche Wäsche beeinträchtigt wird. Eine fachgerechte Reinigung von Schutz- und Berufsbekleidung ist für den Arbeitsschutz unerlässlich. Im Rahmen unseres Textilservices bieten wir die Abholung der Schmutzwäsche direkt in Ihrem Unternehmen an, befördern die Wäsche in eine unserer deutschlandweit verteilten Großwäschereien und liefern sie nach der Reinigung wieder an Sie aus. Zusätzlich können Sie über unseren Mietservice benötigte Textilien wie Arbeitskleidung und Nutzwäsche beziehen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für unseren Textilservice, mit dem wir den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen unterstützen.
FAQs zum technischen Arbeitsschutz
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Dreh- und Angelpunkt des Arbeitsschutzes ArbSchG sind die menschengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Verhütung von berufsbedingten Unfällen sowie der Schutz vor Gesundheitsgefährdungen.
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Neben dem technischen Arbeitsschutz gibt es die Bereiche allgemeiner Arbeitsschutz, sozialer Arbeitsschutz und medizinischer Arbeitsschutz. Während der allgemeine Arbeitsschutz die Gesundheit der Arbeitnehmer sowie eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zum Ziel hat, umfasst der technische Arbeitsschutz die Bereiche, die die Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleisten sollen.
Der soziale Arbeitsschutz schützt Arbeitnehmergruppen, die besonders geschützt werden müssen, wie beispielsweise Mütter, Jugendliche oder behinderte Menschen. Arbeitnehmer vor berufsbedingten Erkrankungen und Gesundheitsgefährdungen zu schützen ist das Ziel des medizinischen Arbeitsschutzes. -
Um Unfälle auf der Arbeit zu vermeiden und die eigene Gesundheit zu schützen, gibt es verschiedene Gesetze und Richtlinien. So gibt es neben dem allgemeinen Arbeitsschutzgesetz ArbschG beispielsweise die Arbeitsstättenverordnung ArbStättV, die Arbeitsstättenrichtlinien ASR, Unfallverhütungsvorschriften sowie eine Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV. Auf Baustellen tritt etwa noch die Baustellenverordnung BaustellV in Kraft und in der Industrie die Gefahrstoffverordnung GefStffV.
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Grundsätzlich gilt: Unabhängig von der Größe des Unternehmens, der Unternehmer ist für die Sicherheit der Arbeitnehmer verantwortlich. Es besteht die Möglichkeit diese Verantwortung im Sinne einer Pflichtenübertragung an einen betrieblichen Vorgesetzten zu delegieren. Dennoch ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet den Richtlinien und Regelungen zu befolgen und sich am Arbeitsschutz zu beteiligen.
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Der Arbeitsschutz hat das Ziel Unfälle zu verhüten, Gefahren zu minimieren und die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Somit ist die Arbeitssicherheit ein Bestandteil des Arbeitsschutzes.
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Sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen, versucht man als erstes eine Substitution: Die Gefahr bzw. Gefährdung zu beseitigen. Der nächste Schritt beinhaltet eine technische Schutzmaßnahme, die Trennung von Mensch und Gefahr durch beispielsweise Schutzeinrichtungen an Maschinen. Danach treten organisatorische Schutzmaßnahme in Kraft wie eine Unterweisung am Arbeitsplatz. Als letzte Schutzmaßnahme gelten personenbezogene Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung.
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In einem Betrieb behandelt der Arbeitsschutzausschuss ASA alle Themen rund um den Arbeitsschutz. Der Ausschuss tagt regelmäßig und bespricht Ziele, Kritik oder Anregungen. Zusammengesetzt wird er aus Vertretern der Geschäftsführung, weiteren Führungskräften, den Mitgliedern des Betriebsrats, Fachkräften für Arbeitssicherheit, ehrenamtliche Sicherheitsbeauftragte aus dem Unternehmen sowie dem Betriebsarzt. Je nach Programmpunkt kann es sein, dass auch ein Mitarbeiter des Unternehmens an der Tagung teilnimmt.
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