Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter zu ergreifen und auf diese Weise deren Gesundheit zu schützen, Unfälle zu vermeiden und Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren. Der Arbeitsschutz spielt eine wichtige Rolle und wird über ein duales Arbeitsschutzsystem geregelt. Was mit diesem Arbeitsschutzsystem gemeint ist, welche Akteure das duale System hat und was sonst noch wissenswert ist, das erfahren Sie hier.
Das duale Arbeitsschutzsystem
Bei Arbeitsschutzthemen gilt in Deutschland ein duales System, welches Strategien zum Schutz von Arbeitnehmern und dazu notwendige Rahmenbedingungen regelt. Beteiligt am dualen Arbeitsschutzsystem sind einerseits der Staat und andererseits die DGUV. DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Festgelegt ist die Aufteilung der Zuständigkeiten des Arbeitsschutzsystems unter anderem in Paragraf 21 des Arbeitsschutzgesetzes, welches als rechtliche Grundlage zu verstehen ist. Beide Organe entwickeln gemeinsam eine bundesweit geltende und einheitliche Arbeitsschutzstrategie.
Die Aufgaben des Staates beim Arbeitsschutz
Zu den Aufgaben des Staates zählen in erster Linie das Erarbeiten von Gesetzen, Verordnungen und Regelungen. Daran sind teilweise auch die einzelnen Bundesländer beteiligt. Außerdem übernimmt der Staat die Aufgabe, die von ihm erlassenen Gesetze und Verordnungen auf Einhaltung hin zu überprüfen und gegebenenfalls mit unterschiedlichen Mitteln für deren Einhaltung zu sorgen. Weiterhin hat der deutsche Staat beim Thema duales Arbeitsschutzsystem eine beratende Aufgabe. Er ist beratend an der Entwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes in einzelnen Unternehmen beteiligt.
Auch die Aufgabe des technischen Öffentlichkeitsschutzes fällt in die Zuständigkeit des Staates bei diesem dualen System für den Arbeitsschutz in Deutschland. Das dual aufgestellte Arbeitsschutzsystem hat beispielsweise Einfluss auf die Arbeitssicherheit in der Industrie durch gesetzliche Vorgaben zum Umgang mit Gefahrstoffen, dem Handwerk, pflegerischen Einrichtungen und vielen weiteren Branchen.
Die Aufgaben der DGUV im dualen System für Arbeitsschutz
Zu den wichtigen Aufgaben der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen des dualen Arbeitsschutzsystems gehört das Erarbeiten von Unfallverhütungsvorschriften. Ebenso werden Regelungen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit erarbeitet. In diesem Zusammenhang ist es zudem Aufgabe der DGUV, die Einhaltung der Vorschriften zur Unfallverhütung sicherzustellen. Ein Beispiel für die erwähnten Unfallverhütungsvorschriften ist die Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung in gewissen Bereichen. Sie dient als Basis für die Erarbeitung geeigneter Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit der Mitarbeiter wie beispielsweise Vorgaben zur Hygiene in Betrieben.
Darüber hinaus führt die DGUV eine fachliche Beratung durch, sofern eine Beratung zu Arbeitsschutzthemen von Unternehmen gewünscht wird. Sie bietet dazu auch Weiterbildungen oder spezielle Ausbildungen für Mitarbeiter in Betrieben an. Zusätzlich fällt es in die Zuständigkeit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung im Arbeitsschutzsystem, geeignete Mittel zur Rehabilitation des geschädigten Mitarbeiters bereitzustellen. Ebenso übernimmt die DGUV Entschädigungen in Form von Geldleistungen für Betroffene von schweren Arbeitsunfällen oder deren Hinterbliebene.
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