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Betriebshygiene

Was ist Betriebshygiene?

Die Betriebshygiene ist in aseptischen Bereichen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ebenso von Bedeutung wie in lebensmittelverarbeitenden Unternehmen.

Hier dienen die beschlossenen, umgesetzten und kontrollierten Hygienevorschriften dazu, die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern und Lebensmittel oder pharmazeutische Produkte in der gewünschten Qualität und ohne Risiko für Verbraucher herzustellen. Allerdings profitieren auch alle anderen Unternehmen von einer eigenen Betriebshygiene, die beispielsweise das Risiko der Keimübertragung am Arbeitsplatz minimiert und dadurch einem hohen Krankenstand durch den Ausbruch einer Infektionskrankheit in der eigenen Belegschaft vorbeugt.

 

Grundlegendes der Betriebshygiene

Ein wichtiger Aspekt der Betriebshygiene ist die regelmäßige und gründliche Reinigung der Betriebsräume. Je nach Art des Unternehmens sollte diese täglich oder mehrmals wöchentlich stattfinden. Bei der Kontrolle helfen so genannte Reinigungsprotokolle. Sehr häufig berührte Oberflächen wie Türgriffe, Lichtschalter und Handläufe sollte im Rahmen der Reinigung mit Desinfektionsmittel gesäubert werden. Das gilt ebenso für sanitäre Anlagen. Wichtig für eine einwandfreie Betriebshygiene ist der regelmäßige Wechsel des Putzwassers, um die Verbreitung von Krankheitserregern zwischen unterschiedlichen Bereichen zu verhindern. Zudem ist es wichtig, dass das Reinigungspersonal notwendige Maßnahmen zum Eigenschutz ergreift und Reinigungsarbeiten zum Beispiel mit Schutzhandschuhen durchführt. Nach jedem Wechsel des Arbeitsbereichs sollte das Reinigungspersonal die Hände gründlich waschen und die Schutzhandschuhe wechseln. Neben der bestenfalls täglichen, jedoch mindestens wöchentlichen regelmäßigen Leerung aller Abfallbehälter im Unternehmen müssen auch solche Textilien täglich oder regelmäßig ausgetauscht werden, die mit Lebensmitteln oder potenziellen Keimträgern in Kontakt kommen. Für die Schmutzwäsche ist eine geeignete Aufbewahrungsform festzulegen und die hygienisch einwandfreie Reinigung zu gewährleisten.

Besonderheiten der Betriebshygiene im Bereich Lebensmittel

Über diese grundlegenden Aspekte der Betriebshygiene hinaus gelten besondere Vorgaben für alle Unternehmen, in denen Lebensmittel produziert, verarbeitet und verkauft werden. Sie sind in den folgenden, europaweit einheitlichen Verordnungen geregelt:

  • EG-Verordnung 852/2004: Lebensmittelhygiene
  • EG-Verordnung 853/2004: Vorschriften zur Hygiene bei Lebensmitteln mit tierischem Ursprung
  • EG-Verordnung 854/2004: amtliche Überwachung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, die für den Verzehr durch Menschen vorgesehen sind

In lebensmittelverarbeitenden Betrieben besteht eine engmaschige Dokumentationspflicht der Betriebshygiene. Außerdem muss ein Hygienemanagement gemäß HACCP eingerichtet werden.

Personalhygiene

Ein weiterer Bestandteil der Betriebshygiene ist die Personalhygiene. Sie umfasst zum Beispiel den Anspruch, dass Mitarbeiter regelmäßig ihre Hände gründliche reinigen oder desinfizieren. Für das hygienische Händewaschen sollten Arbeitgeber zum Beispiel in allen Sanitäranlagen Seife und geeignete Mittel zur Desinfektion der Hände zur Verfügung stellen. Zur Hygiene der Mitarbeiter zählt auch das Tragen sauberer Arbeitskleidung und genau hier können Arbeitgeber ihre Angestellten entlasten und gleichzeitig zur Verbesserung des Hygienemanagements beitragen, indem Sie die Risiken der privaten Wäsche von Arbeitskleidung umgehen und stattdessen eine professionelle Textilreinigung damit beauftragen.

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Eine professionelle Reinigung von Arbeitskleidung und Nutzwäsche bieten wir über unseren Textilservice an, der ebenso das Mieten von Arbeitskleidung und anderen Textilien umfasst. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu Hygiene und Nachhaltigkeit in Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Unser Sortiment für Miettextilien umfasst eine große Auswahl spezieller Arbeitskleidung für medizinische Einrichtungen, die Industrie, Handwerksunternehmen und viele weitere Branchen. Beim Umgang mit der Schmutzwäsche in unseren Großwäschereien berücksichtigen wir selbstverständlich die aktuell gültigen Standards zur fachgerechten Reinigung und Einhaltung von Hygienevorschriften. Sie können sich außerdem auf einen Service

FAQs zur Betriebshygiene

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet für die hygienische Reinigung der Arbeitsstätte zu sorgen (§4 Abs. 2 ArbStättV). Verunreinigungen und Ablagerungen müssen unverzüglich beseitigt werden, damit keine gesundheitliche Gefährdung für die Arbeitnehmer entsteht.

  • Die Betriebshygiene setzt beispielsweise voraus, dass Reinigungsmittel getrennt von anderen Waren und Lebensmitteln gelagert werden müssen. Eine eindeutige Kennzeichnung der Reinigungsmittel kann dabei hilfreich sein.

  • Zur Personalhygiene zählen jegliche Maßnahmen, die die Arbeitnehmer zur Reinhaltung ihrer Kleidung und sich selbst durchführen können. Mangelnde Hygiene kann die Verbreitung von Krankheiten unterstützen. Umso wichtiger ist es deshalb, Hygiene-Regeln zu befolgen und eine gute Personalhygiene zu pflegen. Beispiele für die Personalhygiene beinhalten das Händewaschen sowie Desinfizieren der Hände vor Arbeitsbeginn, nach Arbeitsunterbrechungen, nach dem Putzen der Nase, nach der Abfallentsorgung oder auch bei dem Wechsel der Tätigkeiten.

  • Die Hygiene am Arbeitsplatz umfasst alle Maßnahmen, die zur Bekämpfung von Krankheiten und zum Erhalt des Gesundheitszustandes der Arbeitnehmer beitragen. Dies umfasst unter anderem die Personalhygiene wie beispielsweise das regelmäßige Händewaschen, sowie die Einhaltung von Hygiene Standards etwa am Schreibtisch und in der Kaffeeküche.

  • Jeder, der Lebensmittel behandelt oder damit in Verbindung ist, hat die rechtliche Verpflichtung die HACCP Richtlinien einzuhalten. Dies besagt die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 vom 1. Januar 2006.

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