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Code of Conduct

Verhaltensrichtlinien für eine
gute Zusammenarbeit

Code of Conduct
Grundsätze

bardusch ist auf das Vertrauen angewiesen, das uns Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und die Öffentlichkeit entgegenbringen. Das Ansehen von bardusch wird wesentlich geprägt durch das Auftreten, Handeln und Verhalten jedes einzelnen Mitarbeiters.

Unser Code of Conduct enthält wichtige Grundsätze, Regeln und Verhaltensrichtlinien, die bardusch anerkennt. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, diese Richtlinien einzuhalten. Zusammen mit unseren vorhandenen vertraglichen und betrieblichen Regeln und Richtlinien dienen sie als Wegweiser für unsere Mitarbeiter. Als Mitglied im WIRTEXVerband gelten für uns auch die Grundsätze des Textil Services.

Der Code of Conduct definiert die wesentlichen Grundprinzipien unseres Handelns. Diese Prinzipien sind die Grundlage für unsere Arbeit mit dem Ziel, Situationen zu vermeiden, die die Integrität unseres Verhaltens in Frage stellen. Wir verstehen den Code of Conduct als ein lebendes Regelwerk, das im Einklang mit rechtlichen und gesellschaftlichen Veränderungen aktualisiert und verbessert wird. Wir erwarten von allen Mitarbeitern, dass sie sich nicht nur an die hier vorgelegten internen Richtlinien halten, sondern auch an alle Verhaltensnormen, Gesetze und Kundenvorgaben. Verstöße gegen die Prinzipien des Code of Conduct tolerieren wir nicht. Wir verpflichten uns darüber hinaus, über Verstöße unmittelbar zu informieren, sowohl gegenüber dem eigenen Unternehmen als auch gegenüber Dritten.

  • Zu den Grundprinzipien der globalen Wirtschaftsordnung gehören für uns der faire Umgang mit unseren Geschäftspartnern und Dritten.


    Geschenke und Einladungen
    Unsere Beziehungen zu Lieferanten, Kunden und anderen Geschäftspartnern beruhen auf fairem Handeln und unsere Geschäftsentscheidungen auf einer soliden Bewertungsgrundlage. Übertriebene Geschenke und Einladungen könnten unsere Fähigkeit beeinträchtigen, Geschäftsentscheidungen frei von Interessenkonflikten zu treffen.

    Die Annahme von Geschenken und Einladungen ist ohne vorherige Genehmigung gestattet, wenn diese geringwertig sind und als Ausdruck örtlich allgemein gängiger, gemäßigter Geschäftspraxis betrachtet werden können. Die Annahme von Einladungen muss aus einem geschäftlichen Anlass erfolgen. Ein Geschenk, das den vorgeschriebenen Grundsätzen nicht entspricht, ist zurückzugeben. Außerdem ist der Vorgesetzte darüber zu informieren. Sollten ein legitimer Geschäftszweck und die örtlichen Gepflogenheiten die Zurückweisung eines hochwertigen Geschenks nicht erlauben, so kann der Mitarbeiter das Geschenk zwar entgegennehmen, muss es dann aber bardusch überlassen, etwa zu Ausstellungszwecken. Die Regeln gelten ebenso für Geschenke und Einladungen, die unsere Mitarbeiter Dritten anbieten. Besondere Zurückhaltung ist zu wahren, wenn es sich dabei um Lieferanten oder Kunden oder um Dritte mit einer laufenden Geschäftsbeziehung zu unserem Unternehmen handelt. Es sollten keine Einladungen ausgesprochen werden, die größere Werte überschreiten. Ausnahmen kann es nur geben, wenn zuvor das Einverständnis des Vorgesetzten und des Compliance-Beauftragten eingeholt wurde.

  • Wir achten die Privatsphäre unserer Mitarbeiter sowie die unserer Kunden und Geschäftspartner. Wir halten die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz ein. Geschäftliche, betriebliche und kundenbezogene Daten unterliegen der Pflicht zur Geheimhaltung. Das gilt auch für Arbeiten und Projekte, die für bardusch oder deren Geschäftspartner wesentlich und nicht öffentlich bekannt gemacht worden sind. Dazu zählen zum Beispiel Kundenprojekte. Zum Schutz von Unternehmensdaten sind geschäftliche Aufzeichnungen sorgfältig aufzubewahren. Bei der Verarbeitung von Unternehmensdaten am Computer hat jeder Mitarbeiter die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, Richtlinien und betrieblichen Regelungen einzuhalten. Die Geheimhaltung von Geschäftsinformationen ist auch Bestandteil unserer Arbeitsverträge.

  • bardusch lässt sich nicht für illegale Geschäfte missbrauchen. Wir legen deshalb größten Wert darauf, dass Geld- und Finanztransaktionen juristisch einwandfrei abgewickelt werden. Als Mitarbeiter von bardusch beachten wir bei allen Finanztransaktionen die geltenden Gesetze. Dabei halten wir uns strikt an die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche.

  • Das Ansehen und der langfristige Erfolg von bardusch hängen auch davon ab, dass höchste ethische Standards eingehalten werden. bardusch erwartet von jedem Mitarbeiter und von allen Geschäftspartnern, dass sie die Standards ethischer Geschäftsführung einhalten. Nur so können wir die mit dem Kodex verbundenen Ziele erreichen. Situationen, die zu einem Konflikt zwischen persönlichen und Unternehmensinteressen führen können, sind zu vermeiden.


    Firmeneigentum
    Wir verwenden Arbeitsmittel und andere Betriebseinrichtungen nur für Betriebszwecke, es sei denn, es besteht eine abweichende Regelung.


    Geschäftsbeziehungen
    Bei der Auswahl von Kunden und Lieferanten wie auch bei allen anderen Geschäftsbeziehungen dürfen nur sachliche Kriterien eine Rolle spielen. Bestechung, Korruption und persönliche Vorteilsnahme von Mitarbeitern werden nicht toleriert.


    Nebentätigkeiten
    Jeder Mitarbeiter muss vor Aufnahme einer Nebentätigkeit diese dem Unternehmen schriftlich anzeigen (Art, Ort, zeitlicher Umfang) sowie die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens einholen. Die Zustimmung kann erteilt werden, wenn berechtigte betriebliche Interessen des Unternehmens nicht entgegenstehen. Berechtigte betriebliche Interessen des Unternehmens können insbesondere vorliegen, wenn durch die Ausübung der Nebentätigkeit gesetzliche Vorschriften verletzt werden, die Nebentätigkeit die vertraglich geschuldete Leistung beeinträchtigt oder der Mitarbeiter für ein Konkurrenzunternehmen tätig wird. Die Zustimmung kann jederzeit bei Vorliegen von sachlichen Gründen widerrufen werden.


    Gesellschaftliches Engagement
    bardusch begrüßt es, wenn seine Mitarbeiter sich ehrenamtlich engagieren, sei es in Vereinen, Parteien oder anderen gesellschaftlichen, politischen und sozialen Einrichtungen. Dieses Engagement muss jedoch rechtlich zulässige Ziele verfolgen und darf nicht gegen demokratische Grundwerte verstoßen. Außerdem darf es nicht dazu führen, dass die Pflichten des einzelnen Mitarbeiters im Unternehmen vernachlässigt werden.

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unsere Verhaltensgrundsätze

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