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Hinweisgebersystem bei bardusch

Gemeinsam für Transparenz und Verantwortung

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Haben Sie Kenntnis oder auch nur einen Verdacht auf Rechtsverstößen oder Pflichtverletzungen?

Das Hinweisgebersystem ermöglicht es Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und anderen Stakeholdern, mögliche Verstöße gegen allgemein anerkannte und Bardusch-spezifische Standards sowie gegen nationale und internationale Gesetze zu melden (Whistleblowing). Dazu gehören schwerwiegende Compliance-Verstöße und Straftaten wie Korruption und Betrug, Diebstahl und Unterschlagung, Nötigung und Mobbing, aber auch andere Regelverstöße wie Diskriminierung und Machtmissbrauch. Gemeldet werden können auch Menschenrechts- und Umweltverletzungen sowie entsprechende Risiken. Auch drohende oder geplante Verstöße oder bloße Verdachtsmomente können und sollen gemeldet werden. Auch wenn sich diese im Nachhinein als unbegründet erweisen, drohen hinweisgebenden Personen keine Nachteile.

Hinweise für die Bardusch Beteiligungen GmbH & Co. KG und die Bardusch GmbH & Co. KG sowie ihren Tochtergesellschaften können über das Webformular WhistleFox abgegeben werden:

Alternativ können hinweisgebende Personen ihre Meldung persönlich, telefonisch, per Brief oder per E-Mail richten an:

Rechtsanwalt Dr. André-M. Szesny, LL.M.
Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB
Georg-Glock-Straße 4
40474 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211/60055-217
E-Mail [email protected]

Nennen Sie das betroffene Unternehmen, schildern Sie den Sachverhalt möglichst genau, auch die beteiligten Personen, Zeit und Ort des Geschehens und teilen Sie Namen möglicher Zeugen mit. Schicken Sie, falls möglich, auch Dokumente wie Bilder, E-Mails usw., die den Verdacht stützen.

 

Der Zweck des Hinweisgebersystems

  • Frühzeitige Erkennung und Prävention: Durch das Hinweisgebersystem können wir mögliche Probleme und Risiken frühzeitig identifizieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Verstöße zu verhindern. Dies trägt zur Sicherung und zur Transparenz unserer Lieferketten bei.
  • Schutz der Hinweisgeber: Wir schätzen den Mut und die Integrität der Personen, die Verstöße melden. Unser System gewährleistet, dass Hinweisgeber anonym bleiben und vor möglichen Repressalien geschützt sind.
  • Verantwortung und Transparenz: Indem wir auf Hinweise reagieren und Verbesserungen vornehmen, zeigen wir unsere Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt. Transparente Kommunikation über unsere Maßnahmen stärkt das Vertrauen unserer Stakeholder.

 

Ihre Hinweise sind wichtig für uns

Wir ermutigen alle Mitarbeiter, Geschäftspartner, von Verstößen Betroffene und Interessengruppen, von unserem Hinweisgebersystem Gebrauch zu machen. Ihre Hinweise helfen uns dabei, unsere Lieferketten nachhaltig zu gestalten und Verantwortung zu übernehmen. Gemeinsam können wir einen positiven Beitrag leisten und die Zukunft unserer Branche mitgestalten.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung!

 

Hinweise zur EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie und zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die oben genannten Kontaktwege dienen als Meldestellen auch im Sinne der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie. Sie stehen Beschäftigten der jeweiligen Bardusch-Gesellschaften ebenfalls offen.

Die Verfahrensordnung nach § 8 Abs. 2 LkSG finden Sie hier.