Arbeitskleidung ist ein wichtiger Bestandteil vieler Unternehmen: Mitarbeiter repräsentieren damit die Corporate Identity und sorgen für einen höheren Wiedererkennungswert.
Zudem ist Arbeitskleidung auch ein wichtiger Schutz für die eigene Gesundheit und ist daher in vielen Bereichen in Form von Schutzkleidung sogar vorgeschrieben. Das Thema Textilmanagement ist zugleich eine Aufgabe, die viele Ressourcen benötigt. Daher stellen sich viele Firmen mittlerweile die Frage: Kaufen oder Mieten?
Arbeitskleidung:
Was zählt dazu?
Arbeitskleidung bezeichnet im Grunde genommen alle Kleidungsstücke, die während der Ausübung eines Berufs getragen werden. Wenn die Arbeitnehmer selbst entscheiden können, was während des Arbeitsalltags getragen wird, muss der Arbeitgeber dafür keinerlei Kosten übernehmen. Gerade dann, wenn es um ein einheitliches Erscheinungsbild im Sinne des Unternehmens geht oder wenn Arbeitnehmer während der Ausübung einer Tätigkeit zusätzlich geschützt werden müssen, ist die Kostenfrage für Arbeitgeber aber entscheidend. Hierbei ist zusätzlich zu berücksichtigen, welche Ausgaben das Finanzamt akzeptiert und welche Kosten das Mieten oder das Kaufen von Arbeitskleidung verursacht.
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1. Berufskleidung
Es muss unterschieden werden zwischen der Kleidung, die für den Beruf üblich ist sowie der Kleidung, die zweckmäßig ist. Wenn keine besondere Regelung im Arbeitsvertrag getroffen wurde, sind die Kosten vom Arbeitnehmer zu tragen.
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2.Dienstkleidung
Dazu werden unter anderem Uniformen oder Zunftkleidung gezählt. Hinzu kommen auch beispielsweise die T-Shirts, die in einem Supermarkt von den Mitarbeitern getragen werden. Der Arbeitgeber verpflichtet sich in den meisten Fällen dazu, die Kosten zu übernehmen und die Textilien kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Sollte dies jedoch nicht vertraglich geregelt sein, muss abgewogen werden, ob der Arbeitnehmer die Kosten trägt.
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3. Schutzkleidung
Diese dient dazu, die Mitarbeiter vor Witterungsbedingungen, Gesundheitsgefahren und Arbeitsunfällen zu schützen. Im medizinischen Bereich ist es beispielsweise aus Hygienegründen gesetzlich verpflichtend, Schutzkleidung zu tragen. Der Arbeitgeber übernimmt dabei die Kosten und Aufwendungen für Instandhaltung und Reinigung.
Arbeitskleidung:
Kosten
Arbeitnehmer können die Kleidung, die ausschließlich während der Ausübung des Berufs getragen wird, als Werbungskosten von der Steuer absetzen -sofern sie diese selbst bezahlen. So sind beispielsweise Arztkittel, Sicherheitsschuhe, Uniformen und Amtstrachten sowohl in der Anschaffung wie auch in der Reinigung steuerlich absetzbar. Das Finanzamt trifft hierfür allerdings die finale Entscheidung, ob es sich tatsächlich um Berufskleidung handelt oder nicht.
Arbeitgeber können die Ausgaben für Arbeitskleidung gleichermaßen steuerlich absetzen, nämlich als Betriebskosten. Sofern der Arbeitgeber eine einheitliche Kleiderordnung vorschreibt und die Kosten übernimmt, entsteht für den Mitarbeiter kein geldwerter Vorteil. Letzteres ist dann der Fall, wenn sich der Arbeitgeber an den Anschaffungskosten für die ausgewählte Arbeitskleidung beteiligt, die Berufskleidung jedoch nicht typisch für die Tätigkeit ist. Das Finanzamt erkennt Arbeitskleidung als solche nur dann an, wenn die private Nutzung vollkommen ausgeschlossen werden kann und alle Kleidungsstücke im direkten Bezug zur Berufstätigkeit stehen.
Miettextilien:
eine lohnenswerte Alternative?
Der ökologische Aspekt wird für viele Unternehmen wichtiger denn je. Bei Miettextilien übernimmt beispielsweise der Textilservice des Anbieters die Reinigung und Instandsetzung der Kleidung. So wird diese absolut hygienisch und normgerecht gereinigt und zugleich auf den Wasser- und Energieverbrauch geachtet. Generell ist das Thema Textilmanagement ein ressourcenumfassender Bereich, der nicht nur viel Zeit, sondern auch hohe und teilweise nicht kalkulierte Kosten mit sich bringt. Miettextilien schaffen die Abhilfe: Von akkurater Bedarfsanalyse über die Kleiderauswahl, die den Normen der Branche gerecht wird und Logistikmaßnahmen, bis hin zum schonenden Waschen, der optimalen Pflege und der Instandsetzung. Inbegriffen sind zudem auch die Datenverwaltung, effizientes Kosten- und Zeitmanagement sowie Anlieferung und Abholung und das immer just-in-time. Egal ob Flachwäsche, Schutzkleidung, Reinraumkleidung oder Arbeitskleidung für die unterschiedlichsten Branchen: mit Inanspruchnahme der Miettextilien können Sie Ihre Kosten langfristig reduzieren und sich auf die wesentlichen Dinge in Ihrem Unternehmen fokussieren.
Miettextilien:
Ihre Mehrwerte bei bardusch
Als professioneller Anbieter von Textil- und Hygienemanagement ermitteln wir für Sie Ihren Bedarf an normgerechter Arbeitskleidung und übernehmen für Sie die umweltschonende und fachgerechte Reinigung. Zudem bleiben Sie auch in Zukunft flexibel und können Ihren aktuellen Bedarf jederzeit anpassen. Sie behalten bei allen Kosten den finanziellen Überblick und sind stets auf der sicheren Seite: schließlich nehmen wir Ihnen Verantwortung ab und stellen sicher, dass alle Textilien nicht nur in Sachen Hygiene, sondern auch in Sachen Schutzfunktion einwandfrei bei Ihnen angeliefert werden. Überzeugen Sie sich selbst – wir freuen uns auf die Kontaktaufnahme!
Gefährdungen minimieren
durch Einhaltung der Richtlinien der DGUV
Das deutsche Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit seiner Mitarbeiter zu ergreifen. Gefährdungen und Beeinträchtigungen müssen auf ein Minimum reduziert werden. In den Unternehmen ist daher der Einsatz von Sicherheitsbeauftragten vorgeschrieben, die in ihrer Gefährdungsbeurteilung jeden Arbeitsplatz kritisch untersuchen. Können Gefahren nicht vollständig ausgeschlossen werden, muss der Arbeitgeber jedem Angestellten eine Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Dazu ist festzulegen, welche Anforderungen diese erfüllen muss. Außerdem benötigt der Mitarbeiter eine Einweisung in ihre Benutzung.
Rechtliche Regelungen gibt es für die Herstellung der PSA-Kleidung. Es gelten verschiedene DIN-Normen, die wir als Textildienstleister einhalten. Außerdem ist die Verordnung zum Umgang mit Gefahrstoffen zu beachten. Unternehmen sollten bei der Auswahl der Ausrüstung auf das CE-Zeichen achten: dieses bestätigt das Einhalten der gesetzlichen Normen.
Gemäß Richtlinien der DGUV ist außerdem vorgeschrieben, wie häufig die Mitarbeiter in die Benutzung der PSA zu unterweisen sind. Verantwortlich für das Tragen der Schutzausrüstung ist zwar jeder selbst, an der Durchsetzung der Vorgaben sollten jedoch viele beteiligt sein:
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der Arbeitgeber selbst,
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der betriebliche Vorgesetzte (Abteilungsleiter, Schichtverantwortliche, Teamleiter),
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die Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
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der Betriebsarzt und
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der Sicherheitsbeauftragte.
Die Erstunterweisung in die Nutzung der PSA erfolgt bei deren Übergabe an den Beschäftigten. Regelmäßige Nachschulungen sind nach § 4 DGUV Vorschrift 1 Pflicht, sie müssen mindestens einmal jährlich stattfinden. Aber auch bei außergewöhnlichen Anlässen, wenn es zum Beispiel (beinahe) zu einem Unfall gekommen wäre oder sich die Arbeitsbedingungen gravierend verändert haben, sind die Unterweisungen gemäß der genannten Verordnung zu wiederholen.
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